Radiologie und Schwangerschaft: Geht nicht? Geht doch!
Die Schwangerschaft ist für viele Frauen eine der sensibelsten Zeiten ihres Lebens: Sie müssen sich nicht nur um ihre eigene Gesundheit sorgen, sondern auch um die eines ungeborenen Kindes. Umso größer wird die Verunsicherung, sobald eine radiologische Untersuchung der werdenden Mutter ansteht. Eine fundierte ärztliche Beratung und ein ausführliches Patientinnengespräch können jedoch Abhilfe bei Sorgen zum Thema "Radiologie und Schwangerschaft" schaffen.
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Radiologie und Schwangerschaft: Geht nicht? Geht doch!
Die Schwangerschaft ist für viele Frauen eine der sensibelsten Zeiten ihres Lebens: Sie müssen sich nicht nur um ihre eigene Gesundheit sorgen, sondern auch um die eines ungeborenen Kindes. Umso größer wird die Verunsicherung, sobald eine radiologische Untersuchung der werdenden Mutter ansteht. Eine fundierte ärztliche Beratung und ein ausführliches Patientinnengespräch können jedoch Abhilfe bei Sorgen zum Thema "Radiologie und Schwangerschaft" schaffen.Grundsätzlich gilt, dass bei Schwangeren versucht wird, auf Untersuchungen zu verzichten, die den Organismus einer Strahlenbelastung aussetzen. Hierzu gehören beispielsweise die Röntgenuntersuchung und die Computertomografie, bei denen ionisierende Strahlung zum Einsatz kommt. Als Alternative hierzu wird oft auf die Magnetresonanztomografie oder die Ultraschalldiagnostik zurückgegriffen. Dennoch kann es auch zu Fällen kommen, in denen ionisierende Strahlung zu Diagnose- oder Behandlungszwecken nicht gänzlich vermieden werden kann. Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, gelten in solchen Fällen besonders strenge Regeln, sodass sich die Patientin zu jeder Zeit wohl fühlen kann.
Radiologie und Schwangerschaft: Worauf muss bei radiologischen Behandlungen während der Schwangerschaft geachtet werden?
Vor jeder Anwendung von ionisierender Strahlung muss das ärztliche Personal jede gebärfähige Frau nach der Möglichkeit einer bestehenden Schwangerschaft fragen. Sollte die Schwangerschaft bereits bekannt sein, muss beurteilt werden, wie notwendig die radiologische Untersuchung ist. Hier werden die etwaigen Nutzen für die Mutter und das strahlenbedingte Risiko für das ungeborene Kind gegeneinander aufgewogen. Dabei gilt in Hinblick auf Radiologie und Schwangerschaften immer, dass auf eine Strahlenanwendung verzichtet werden soll, solange sie nicht unvermeidbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss durch den behandelnden Arzt eine sogenannte „rechtfertigende Indikation“ festgestellt werden, also eine Feststellung der Notwendigkeit einer radiologischen Behandlung. Dann kann es auch zur Untersuchung mittels Röntgen oder Computertomografie kommen.
Röntgen und Durchleuchtung – Vorgehensweise und Risiken
Bei Röntgenuntersuchungen und Durchleuchtungen muss insbesondere auf die zu bestrahlende Region und die nötige Strahlenmenge geachtet werden. Dabei muss vor der Untersuchung abgewogen werden, ob alternative Behandlungsmethoden dienlich sind oder die Behandlung eventuell auf einen Zeitpunkt nach der Geburt verschoben werden kann. Bei einer Unumgänglichkeit der Untersuchung muss die Strahlendosis zum Zwecke der Unversehrtheit des Ungeborenen möglichst gering gehalten werden. Generell sollen Röntgenuntersuchungen und Durchleuchtungen dennoch soweit möglich vermieden werden und auf anderweitige bildgebende Behandlungsmaßnahmen ausgewichen werden.